Prämie richtig versteuern

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Steuererklärung für Vermittlungsprovisionen von Talenttriebwerk

Hinweis: Talenttriebwerk übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Anleitung. Jeder Kandidat ist selbst für die korrekte Versteuerung der erhaltenen Prämie verantwortlich. Diese Anleitung gilt für alle die in Österreich Steuern zahlen und aktuell in der Arbeitnehmerveranlagung sind. Durch die Vermittlungsprovision muss eine Einkommenssteuererklärung in der Betriebsveranlagung erfolgen

Für das Jahr der Prämienzahlung:

1. Anmeldung bei FinanzOnline:

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten bei FinanzOnline an.

2. Navigation zu den erforderlichen Einstellungen:
  • a. Wählen Sie im Hauptmenü „weitere Services“.
  • b. Gehen Sie dann zu „Erklärungen“ und wählen Sie „Erklärungswechsel“.
3. Ausfüllen der erforderlichen Angaben:
  • a. Unter „Einkünfte“ wählen Sie „Sonstige Einkünfte“.
  • b. Bei „Art“ geben Sie „Einkünfte aus Leistungen“ an.
  • c. Als genaue Bezeichnung tragen Sie ein: „Vermittlungsprovisionen von Talenttriebwerk, 2 Zahlungen vorgesehen“.
  • d. Als Beginn der unternehmerischen Tätigkeit geben Sie das Datum „01012024“ (oder das entsprechende Jahr der ersten Zahlung) ein.
  • e. Tragen Sie Ihren Hauptwohnsitz ein.
  • f. Füllen Sie nur die mit einem Sternchen (*) markierten Felder aus.
  • g. Geben Sie den voraussichtlichen Gewinn (die Vermittlungsprämie) für das Eröffnungsjahr und, falls zutreffend, für das Folgejahr an.
  • h. Abschließen Sie den Vorgang mit „Prüfen und Einbringen“.
4. Weitere Schritte im Rahmen der Steuererklärung:
  • a. Zusätzlich zu den üblichen Angaben in der Arbeitnehmerveranlagung, wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, füllen Sie bitte die Kennzahl 803 (Nicht betriebliche Einkünfte aus Leistungen) aus.
  • b. Die Steuererklärung muss bis zum 30.6. des Folgejahres eingereicht werden.

Für das Folgejahr:

(Rückkehr zur Arbeitnehmerveranlagung)

1. Anmeldung bei FinanzOnline:

Loggen Sie sich erneut in Ihr FinanzOnline-Konto ein.

2. Wechsel zurück zur Arbeitnehmerveranlagung:

Wählen Sie unter „weitere Services“ und „Erklärungen“ die Option „Erklärungswechsel“ und dort „Wechsel zur Arbeitnehmerveranlagung“.

Zusätzlicher Tipp

Unter „Persönliche Daten“ können Sie die E-Mail-Benachrichtigung für behördliche Zustellungen auf „Ja“ setzen, um über wichtige Mitteilungen auf dem Laufenden zu bleiben.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne bei uns melden.
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