1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Martin Steinhuber, nachfolgend "Talenttriebwerk", und jedem Nutzer.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Beziehung zwischen Talenttriebwerk ("Vermittler") und Unternehmen ("Auftraggeber"), die Talenttriebwerk zur Personalvermittlung beauftragen.
1.3 Die AGB gelten für alle Dienstleistungen, die im Rahmen der Personalvermittlung von Talenttriebwerk erbracht werden, insbesondere für die Vermittlung von Fach- und Führungskräften an den Auftraggeber.
2.1 Die Anzahlung bei einer Beauftragung beträgt 1000€. Dieser Betrag wird bei einer erfolgreichen Einstellung vom Gesamthonorar (19% vom Bruttojahresgehalt) abgezogen.
2.2 Die Vermittlungsprämie für die erfolgreiche Vermittlung eines Kandidaten beträgt 19% des Bruttojahresgehalts des vermittelten Kandidaten.
2.3 Die Vermittlungsprämie wird fällig und ist sofort zahlbar mit dem Dienstantritt des Kandidaten beim Auftraggeber.
2.4 Die Prämie für den Empfehler, 3000€, sind Teil der Vermittlungsprämie und werden von Talenttriebwerk übernommen.
3.1 Talenttriebwerk steht für die Qualität seiner Vermittlungsdienstleistung ein. Falls der vermittelte Kandidat innerhalb der ersten drei Monate nach Dienstantritt das Unternehmen verlässt, verpflichtet sich Talenttriebwerk, 50% der gezahlten Vermittlungsprämie an den Auftraggeber zurückzuerstatten.
3.2 Die Rückerstattung erfolgt nach schriftlicher Mitteilung durch den Auftraggeber über das Ausscheiden des Kandidaten und wird binnen 30 Tagen ab Erhalt dieser Mitteilung durchgeführt.
4.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen.
4.2 Talenttriebwerk gewährleistet die Einhaltung aller geltenden Datenschutzbestimmungen im Umgang mit personenbezogenen Daten.
5.1 Talenttriebwerk übernimmt keine Haftung für die berufliche Leistung, das Verhalten oder die Qualifikation des vermittelten Kandidaten.
5.2 Talenttriebwerk gewährleistet nicht die Eignung des Kandidaten für die spezifischen Anforderungen des Auftraggebers.
6.1 Änderungen dieser AGB werden den Auftraggebern schriftlich mitgeteilt und treten nach einer angemessenen Frist, die in der Mitteilung genannt wird, in Kraft, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich.
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
7.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird der Sitz von Talenttriebwerk vereinbart.