AGB für Kandidaten und Empfehler

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung und Prämienzahlung von Talenttriebwerk

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln sämtliche Vermittlungsdienstleistungen, die von Talenttriebwerk ("Vermittler") für Kandidaten ("Bewerber") und empfehlende Personen („Empfehler“) erbracht werden.

2.1 Die Höhe der Prämie für den vermittelten Bewerber beträgt 3000€.

2.2 Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach dem ersten abgeschlossenen Arbeitsmonat des vermittelten Bewerbers.

3.1 Der Empfehler hat nur Anspruch auf die Prämienzahlung, wenn der Bewerber das erste Arbeitsmonat im Unternehmen abschließt.

3.2 Eine vorzeitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses im ersten Arbeitsmonat durch den Bewerber oder den Arbeitgeber führt zum Verlust des Anspruchs auf die Prämie für den Empfehler.

4.1 Der Empfehler ist selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Versteuerung der Prämie gemäß den geltenden Steuergesetzen.

4.2 Talenttriebwerk übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für steuerliche Angelegenheiten des Empfehlers im Zusammenhang mit der Prämienzahlung.

5.1 Talenttriebwerk haftet nicht für die steuerliche Behandlung der Prämie und übernimmt keine steuerliche Beratung für den Empfehler.

5.2 Der Empfehler erklären sich damit einverstanden, Talenttriebwerk von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Vermittlungsprämie freizustellen.

6.1 Talenttriebwerk behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Empfehler rechtzeitig mitgeteilt und treten nach angemessener Frist in Kraft, sofern der Empfehler nicht binnen dieser Frist widersprechen.

6.2 Die aktuellste Version der AGB ist auf der Webseite von Talenttriebwerk einsehbar.

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

7.2 Auf diese AGB und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen Talenttriebwerk und dem Empfehler ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

7.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Talenttriebwerk.

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